Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand

Gehorsamer Hund führt Hundewanderungen als einzelne Ausflüge aus.

2. Anmeldung / Abschluss des Teilnahmevertrags

2.1 Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch Roberto Fernandes Rodriguez, nachstehend Gehorsamer Hund genannt, nach der Buchung durch den Kunden zustande. Die Buchung ist nur schriftlich möglich und gilt als abgeschlossen sobald die Buchungsbestätigung versendet wurde.

2.2 Sonderwünsche oder mündliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn diese schriftlich vereinbart werden.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Die in der Buchungsbestätigung aufgeführten Teilnahmekosten sind vor Beginn der Hundewanderung bis zu dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Zeitpunkt an Gehorsamer Hund zu zahlen.

3.2 Die Zahlung kann in Bar vor Ort am Tag des Ausfluges oder per Überweisung im Voraus getätigt werden.

4. Rücktritt, Umbuchung, Ausschluss

4.1 Bei einer Stornierung der Hundewanderung ist die in 5.3 festgelegte Stornogebühr zu zahlen.

Gehorsamer Hund kann die Teilnahme eines Teilnehmers verweigern, wenn dieser den besonderen Erfordernissen körperlich oder psychisch offensichtlich nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Auflagen widerspricht. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der teilnehmende Hund nicht den Anforderungen von Gehorsamer Hund entspricht.

4.2 Der Teilnehmer ist dazu berechtigt, jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von seiner Anmeldung zurück zu treten. Der Rücktritt muss schriftlich an Gehorsamer Hund (die Adresse kann dem Impressum entnommen werden) erfolgen, dabei gilt das Datum des Poststempels.

4.3 Im Falle eines Rücktritts kann Gehorsamer Hund folgende Entschädigung beanspruchen:

5. Rücktritt oder Kündigung seitens Gehorsamer Hund

5.1 Gehorsamer Hund kann bis 3 Tage vor Beginn der Hundewanderung ohne Angabe einer Begründung vom Vertrag zurücktreten. Daraufhin kann Gehorsamer Hund einen Ersatztermin anbieten. Nimmt der Teilnehmer das offerierte Ersatzangebot nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen an, überweist Gehorsamer Hund nach Erhalt der Bankverbindung unverzüglich den Buchungsbetrag des Teilnehmers zurück. Weitere Ansprüche kann der Teilnehmer nicht geltend machen.

5.2 Gehorsamer Hund kann auch nach Antritt der Hundewanderung den Vertrag mit sofortiger Wirkungkündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Hundewanderung ungeachtet einer Abmahnung durch einen Hundewanderführer nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten ist diesem Fall ausgeschlossen.

5.3 Bei Unstimmigkeiten oder Widerspruch obliegt dem Teilnehmer die Beweislast.

6. Höhere Gewalt

Muss eine Hundewanderung aus nicht vorhersehbaren Gründen (höhere Gewalt, ungeeignetes Wetter, Streik, Straßensperren, behördlichen Anordnungen, etc.) kurzfristig abgesagt werden, wird der Kunde durch Gehorsamer Hund so früh wie möglich benachrichtigt. In diesem Fall erfolgt nach Wahl des Kunden eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder eine Rückerstattung sofern im Voraus bezahlt worden ist.

7. Änderungen/Terminverschiebung

Veranstaltungen werden gemäß den veröffentlichten Ankündigungen und Inhalten durchgeführt. Organisatorische, personelle, inhaltliche sowie methodische Änderungen sind jederzeit möglich und bedürfen keiner vorherigen Ankündigung, sofern keine organisatorischen Anpassungen auf Seiten des Kunden erforderlich sind.

8. Körperliche Belastung

Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen bei Wanderungen erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einschätzungen unterworfen sind, sondern auch durch äußere Umstände, wie vor allem Wetterbedingungen, stark beeinflusst werden.

9. Hunde

9.1 Jeder Teilnehmer trägt die Verantwortung und die Haftung für sich und seinen eigenen Hund. Gehorsamer Hund übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, auch nicht Dritten gegenüber. Die Teilnahme an einer Hundewanderung erfolgt vollkommen freiwillig und auf eigene Gefahr. Insbesondere ist vom Hundehalter darauf zu achten, dass sich der Hund nicht aus dem Wirkungskreis des Hundehalters begibt. Daraus entstehende Schäden gehen nicht zu Lasten von Gehorsamer Hund.

9.2 Der Teilnehmer erklärt, dass sein/e Hund/e, die an der Veranstaltung teilnehmen, nach seinem Wissen frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sind und eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht.

9.3 Der Teilnehmer ist dazu verpflichtet bei Verlangen eines Hundewanderführers den Impfausweis seines Hundes vorzulegen.

9.4 Läufige Hündinnen sind von einer Teilnahme an einer Hundewanderung ausgeschlossen.

9.5 Für gefährliche Hunde im Sinne der Kampfhundeverordnungen der Bundesländer ist Voraussetzung für die Teilnahme ein bestandener und nachweislicher Wesenstest des Hundes und die Teilnahme eines Halters oder Hundeführers, der den erforderlichen Sachkundenachweis vorlegen kann und über die gesetzlich geforderte Zuverlässigkeit verfügt. Das Negativzeugnis des Hundes ist auf Verlangen eines Hundewanderfühers vorzulegen.

9.6 Der/Die teilnehmende/n Hund/e muss/müssen sozial verträglich mit anderen Hunden und Menschen sein, sowohl an der Leine, als auch im Freilauf. Generell unverträgliche Hunde sind im Interesse aller Teilnehmer von den Touren ausgeschlossen. Der Halter muss seinen Hund früh genug aus einer bedenklichen Situation nehmen. Reizobjekte wie Spielzeuge, Bälle, Stöckchen etc. sind während der Wanderung verboten, da diese Ressourcenkämpfe verursachen könnten. Futter darf grundsätzlich nur dem eigenen Hunden gegeben werden und auch nur dann, wenn sich kein anderer Hund in der unmittelbaren Nähe befindet.

9.7 Einwirkungsbereich der Hunde

In Gefahrensituationen sind die Hunde rechtzeitig abzurufen und sicher anzuleinen. Mit Rücksicht auf andere Wanderer, Jogger, Radfahrer, Tiere, etc. sind solche Maßnahmen unausweichlich. In Gebieten, in denen Leinenführung gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Naturschutzgebiete), und in Ortschaften sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen, in Ortschaften um jegliche Unfallrisiken auszuschließen.

9.8 Der Teilnehmer ist verpflichtet unverzüglich den Anweisungen des Hundewanderführers nachzukommen.

10. Fotos

Fotos, die während der Hundewanderung durch Gehorsamer Hund, einem weiteren Hundewanderführer und/oder einem Fotografen gemacht werden, darf Gehorsamer Hund für eigene Werbezwecke öffentlich verwenden. Durch die Teilnahme an der Hundewanderung verzichtet der Kunde auf sämtliche Bildrechte.

11. Gewährleistung

Gehorsamer Hund verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen. Erbringen wir diese Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nicht in der angeboten Art und Weise, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet sein Abhilfeverlangen unverzüglich und vor Ort direkt bei Gehorsamer Hund anzuzeigen. Eine Anzeige beim jeweiligen Hundwanderführer ist in diesem Fall ausreichend. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn das einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Unterlässt es der Kunde schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

12. Gewährleistung und Haftung

Für Schäden des Teilnehmers wie Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Schäden an Eigentum wird nicht gehaftet. Außerdem haftet Gehorsamer Hund ausdrücklich nicht für Schäden, die durch den Hund/die Hunde des Teilnehmers verursacht werden.

13. Datenschutz

Die im Zusammenhang mit der Veranstaltung erfassten Daten der Kunden werden ausschließlich zur Durchführung der Veranstaltung und zur Kundenbetreuung verwendet und dürfen insoweit gespeichert werden.

14. Gerichtsstand

Für Klagen wird als Gerichtsstand der Sitz von Gehorsamer Hund vereinbart. Dies gilt auch für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben.

15. Rechtsgebiet

Es gilt deutsches Recht.

17. Unwirksamkeitsklausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge.