Stand: September 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Hundetraining, Beratung, Ausbildung und sonstige vereinbarte Leistungen von Gehorsamer Hund, Inhaber Roberto Fernandes Rodriguez.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Termin oder eine sonstige Leistung zwischen Gehorsamer Hund und dem Kunden verbindlich vereinbart wurde. Die Vereinbarung kann insbesondere persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über einen Messenger-Dienst erfolgen.
Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Es gelten die zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung auf der Website veröffentlichten Preise oder ein individuell vereinbarter Preis.
Anfahrtskosten werden entsprechend der auf der Website veröffentlichten Preisliste oder nach individueller Vereinbarung berechnet.
Zusätzlich anfallende Kosten, beispielsweise Parkgebühren oder zuvor vereinbarte Materialkosten, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
Die Vergütung ist grundsätzlich unmittelbar nach Durchführung der vereinbarten Leistung fällig.
Die Zahlung kann in bar oder mit den angebotenen Kartenzahlungsmitteln erfolgen. Eine Überweisung im Voraus ist nach vorheriger Vereinbarung ebenfalls möglich.
Für gewerbliche Kunden kann nach vorheriger Vereinbarung eine Zahlung auf Rechnung ermöglicht werden.
Der Hundehalter ist verpflichtet, alle für das Training erheblichen Informationen über seinen Hund wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen.
Hierzu gehören insbesondere bekannte oder vermutete Verhaltensauffälligkeiten, Aggressionsverhalten, Beißvorfälle, Erkrankungen, Schmerzen, gesundheitliche Einschränkungen sowie behördliche Auflagen.
Ansteckende Erkrankungen oder der begründete Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung sind vor einem Trainingstermin mitzuteilen.
Der Hund sollte entsprechend seinem Alter und Gesundheitszustand angemessen gesundheitlich versorgt sein. Soweit es für das jeweilige Training erforderlich ist, kann die Vorlage eines Impfpasses oder Heimtierausweises verlangt werden.
Hunde, für deren Haltung oder Führung besondere gesetzliche oder behördliche Vorschriften gelten, sind bereits bei der Kontaktaufnahme, spätestens jedoch vor Beginn des ersten Trainings, entsprechend anzugeben.
Dies gilt insbesondere für Hunde, die nach den jeweils geltenden landesrechtlichen Vorschriften als Kampfhunde, Listenhunde oder Hunde mit gesteigerter Aggressivität oder Gefährlichkeit eingestuft werden oder bei denen eine entsprechende Einstufung vermutet wird.
Der Hundehalter ist verpflichtet, erforderliche behördliche Erlaubnisse, Negativzeugnisse, Gutachten oder sonstige Nachweise auf Verlangen vorzulegen und bestehende behördliche Auflagen mitzuteilen.
Gesetzliche oder behördliche Vorgaben, insbesondere Leinen- oder Maulkorbpflichten, sind während des Trainings einzuhalten.
Hundetraining ist ein individueller Prozess. Ein bestimmter Trainingserfolg oder das Erreichen eines bestimmten Verhaltens innerhalb eines bestimmten Zeitraums kann nicht garantiert werden.
Der Trainingserfolg hängt von zahlreichen Faktoren ab. Hierzu gehören insbesondere das Verhalten, Alter, Wesen und der Gesundheitszustand des Hundes sowie die konsequente Umsetzung der empfohlenen Übungen und Maßnahmen durch den Hundehalter.
Der Hundehalter verpflichtet sich, sicherheitsrelevante Anweisungen des Hundetrainers während des Trainings zu beachten.
Vereinbarte Termine werden verbindlich reserviert. Eine Terminabsage sollte daher so früh wie möglich erfolgen.
Bei einer Absage durch den Kunden gelten folgende Ausfallentschädigungen:
Anfahrtskosten werden bei einem nicht durchgeführten Termin nicht berechnet, soweit diese noch nicht tatsächlich angefallen sind.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass durch die Absage überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall wird nur der tatsächlich entstandene Schaden berechnet.
Kann der frei gewordene Termin anderweitig vergeben werden, wird dies bei der Berechnung der Ausfallentschädigung entsprechend berücksichtigt.
Gehorsamer Hund ist berechtigt, einen Termin aus wichtigem Grund zu verschieben oder abzusagen. Dies gilt insbesondere bei Erkrankung, außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen oder wenn eine sichere oder sinnvolle Durchführung des Trainings nicht möglich ist.
In diesem Fall wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart. Für eine vom Hundetrainer abgesagte und nicht durchgeführte Leistung entstehen dem Kunden keine Trainingskosten.
Bereits für die ausgefallene Leistung gezahlte Beträge werden auf Wunsch auf einen Ersatztermin angerechnet oder zurückerstattet.
Der Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund so zu führen und zu sichern, dass vermeidbare Gefahren für Menschen, Tiere und Sachen verhindert werden.
Der Hundehalter hat den Hundetrainer vor Beginn des Trainings auf bekannte Risiken, insbesondere Aggressionsverhalten, Beißvorfälle, Fluchtverhalten oder sonstige sicherheitsrelevante Besonderheiten hinzuweisen.
Gehorsamer Hund kann ein Training abbrechen oder geeignete Sicherheitsmaßnahmen verlangen, wenn eine Fortsetzung des Trainings aus Sicherheitsgründen nicht verantwortbar ist.
Die gesetzliche Haftung des Tierhalters für durch seinen Hund verursachte Schäden bleibt unberührt.
Gehorsamer Hund haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Für sonstige Schäden haftet Gehorsamer Hund unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.
Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der auf dieser Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.
Beide Vertragsparteien können eine auf unbestimmte Zeit angelegte Zusammenarbeit für zukünftige, noch nicht durchgeführte Leistungen beenden.
Bereits erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig. Für bereits verbindlich vereinbarte einzelne Termine gelten im Falle einer Absage die Regelungen über Terminabsagen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Vorauszahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden zurückerstattet, soweit kein anderweitiger gesetzlicher oder vertraglicher Vergütungsanspruch besteht.
Ergänzende Vereinbarungen und Änderungen können in Textform, beispielsweise per E-Mail oder Nachricht, getroffen werden.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.