Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Mit der Vereinbarung eines oder mehrerer Trainingstermine kommt es verbindlich zum Vertragsabschluss.
- Die vereinbarten Preise sind bindend und durch den Vertragsabschluss, bzw. der Unterzeichnung, gelten die hier beschriebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen für jeden folgenden Termin als anerkannt und akzeptiert.
- Die Preise gelten wie in der Preisliste angegeben, bzw. nach Vereinbarung. Materialkosten, Anfahrtskosten und Parkgebühren können gegebenenfalls anfallen und werden in vollem Umfang dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Berechnung der Anfahrtskosten sind auf der Homepage unter Preisliste einsehbar.
- Der Hund sollte nach Möglichkeit ausreichend entwurmt und zudem die vorgeschriebenen Impfungen erhalten haben. Der Impfpass, bzw. Heimtierausweis muss beim ersten Gespräch auf Verlangen vorgezeigt werden.
- Nachweispflichtige Hunde der Kategorie 1 oder Kategorie 2 gemäß "Kampfhundeverordnung" müssen vom Hundebesitzer schon bei der Kontaktaufnahme, spätestens beim ersten persönlichem Kennenlernen benannt werden. Bei Kategoriehunden ab 18 Monaten sollte ein Negativzeugnis, bzw. ein Wesenstest vorliegen. Dies gilt ebenso für die Mischung sogenannter Kampfhunderassen mit anderen Rassen.
- Der Hundebesitzer ist verpflichtet, die Situation des Hundes in jeder Hinsicht offen darzulegen und alle Problemsituationen genauestens zu schildern.
- Der vollständige Trainingserfolg hängt vom Hundebesitzer ab und kann vom Tiertrainer niemals garantiert werden. Wichtige Faktoren für einen erfolgreichen Ablauf sind u.a. physischer und psychischer Zustand des Hundebesitzers, Motivation, zeitlicher Aufwand, keine strafenden Maßnahmen, unzählige Übungswiederholungen.
- Die vereinbarten Termine können wetterbedingt nur vom Hundetrainer abgesagt oder verschoben werden.
- Bei einer Absage durch den Tierhalter innerhalb von 5 Tagen vor dem vereinbarten Trainingstermin fallen 50 % der ursprünglichen Kosten (ohne Anfahrtskosten) als Ausfallentschädigung an.
- Bei einer Absage durch den Tierhalter innerhalb von 3 Tagen vor dem vereinbarten Trainingstermin fallen 75% der ursprünglichen Kosten (ohne Anfahrtskosten) als Ausfallentschädigung an.
- Bei einer Absage durch den Tierhalter am Vortag oder am Trainingstag fallen 100% der ursprünglichen Kosten (ohne Anfahrtskosten) als Ausfallentschädigung an.
- Die Bezahlung erfolgt nach dem Training stets in Bar oder per Pay Pal. Vor dem Training ist auch eine rechtzeitige Überweisung im Voraus möglich. Für gewerbliche Kunden besteht die Möglichkeit auf Rechnung zu bezahlen.
- Der Vertrag kann jederzeit von beiden Parteien durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Bei Beendigung besteht kein Erstattungsanspruch.
- Die Haftung des Tieraufsehers / Hundetrainers wird für leichte und mittlere Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Der Tierhalter stimmt mit dem mündlichen und / oder schriftlichen Vertragsabschluss einer Speicherung seiner Daten zu.
- Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Form. Beide Parteien verpflichten sich diese einzuhalten.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
- Mit der Terminvereinbarung erklärt sich der Hundebesitzer mit den oben genannten allgemeinen Geschäftsbindungen einverstanden.